VSG Edigheim e. V.

Datenschutzerklärung

Umsetzung der Datenschutzvorschriften in unserem Verein, VSG Edigheim

Seit dem 25.05.2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Es ist in der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO genannt, enthalten. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem noch geltenden Bundesdatenschutzgesetz. Leider sind aber auch eine Reihe neuer oder zumindest verschärfter Regelungen darin enthalten, die auch unsere Vereinsorganisation betreffen.

Ein besonderes Augenmerk wird auf den Schutz personenbezogener Daten gerichtet. Dieser umfasst, wie bei unserem Verein, alle Daten, die zum Zwecke der Mitgliederverwaltung im Verein oder bei unseren ehrenamtlichen Funktionären (Geschäftsführer, Kassierer, Jugendwart, Arbeitsdienstleiter u.a.) zur Arbeitserleichterung gespeichert werden.

Leider ist es unabdingbar für uns, hier eine neue Datenschutzvereinbarung (Einwilligungserklärung) zu konzipieren, die von jedem Vereinsmitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter an uns übermittelt werden und von uns im Rahmen unserer Dokumentationspflicht bei Bedarf der Datenschutzaufsicht vorgelegt werden muss.

Bitte fülle deshalb das untenstehende Web-Formular aus und sende es ab.

Bei Minderjährigen bitten wir um das Ausfüllen und senden der Angaben durch einen Erziehungsberechtigten.

Solltest Du nicht zeitnah reagieren oder Dich weigern, uns Deine Daten anzuvertrauen, könnten wir diesbezüglich unserer Dokumentationspflicht nach dem DSVGO nicht nachkommen. Dies wäre mit erheblicher Mehrarbeit und Kosten verbunden und könnte zu Problemen mit der Datenschutzaufsicht führen.

Wir bitten Dich daher Im Vereinsinteresse um Deine Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Dein VSG-Vorstand


Datenschutzerklärung für Mitglieder der VSG Edigheim

Ich willige ein, dass die VSG Edigheim als verantwortliche Stelle die nachstehenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und nutzt. Eine Übermittlung dieser Daten findet nur im Rahmen der in den Satzungen festgelegten Zwecke statt.

Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation des Vereinsbetriebes. Eine weitere Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt und ist auch in Anlehnung an die Vereinssatzung verboten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Mir ist bewusst, dass ich im Rahmen der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten habe, die zu meiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem habe ich das Recht im Falle fehlerhafter Datenspeicherung auf Korrektur.